29-06-2024, 15:15
Hallo,
Meine Situation:
wir haben uns vor 2 Wochen mit meiner Frau räumlich getrennt. Vor 2 Wochen bin ich ausgezogen (zu meiner Schwester, erstmals mietfrei) und habe mich umgemeldet.
Fakten:
Der Mietvertrag der Wohnung sowie das Bankkonto laufen auf uns beide. Meine Frau und Sohn wohnen (noch) in der Wohnung. Sie will aus der jetzigen Wohnung ausziehen und sucht sich eine Wohnung.
Meine Frau arbeitet in Vollzeit und verdient mehr als ich. Mein Sohn (wird im Juli 18) macht eine Ausbildung. Ich arbeite in Teilzeit und bin schwerbehindert und besitze Steuerklasse 5.
Wir warten auf einen Termin vom Vermieter, um ihn von der Trennung in Kenntnis zu setzen.
Montag wird unser Gemeinschaftskonto gekündigt und zwei einzelne Konten werden eröffnet.
Meine Fragen:
Muss ich alle Kosten der Wohnung(Miete, Strom, Internetanschluss, GEZ etc. zur Hälfte zur Hälfte zahlen, auch wenn ich seit 2 Wochen nicht darin lebe? Wer regelt sowas? Oder regelt man das unter sich?
Ich verdiene netto 850€. Wenn ich die Kosten zur Hälfte zahle bleibt mir nicht viel über.
Sollte ich deshalb einen Antrag auf Bürgergeld stellen ? Sie verdient das doppelte von mir. Ich würde höchstwahrscheinlich Trennungsunterhalt bekommen. Ist Bürgergeld vorrangig oder Trennungsunterhalt? Muss ich das Trennungsunterhaltes beantragen oder können wir beide uns über die Höhe des Trennungsunterhaltes selber entscheiden ? Wenn ja, reicht eine schriftliche Abmachung zwischen uns dann aus? Was passiert mit dem gemeinsamen Pkw?
Vielen Dank im Voraus.
Meine Situation:
wir haben uns vor 2 Wochen mit meiner Frau räumlich getrennt. Vor 2 Wochen bin ich ausgezogen (zu meiner Schwester, erstmals mietfrei) und habe mich umgemeldet.
Fakten:
Der Mietvertrag der Wohnung sowie das Bankkonto laufen auf uns beide. Meine Frau und Sohn wohnen (noch) in der Wohnung. Sie will aus der jetzigen Wohnung ausziehen und sucht sich eine Wohnung.
Meine Frau arbeitet in Vollzeit und verdient mehr als ich. Mein Sohn (wird im Juli 18) macht eine Ausbildung. Ich arbeite in Teilzeit und bin schwerbehindert und besitze Steuerklasse 5.
Wir warten auf einen Termin vom Vermieter, um ihn von der Trennung in Kenntnis zu setzen.
Montag wird unser Gemeinschaftskonto gekündigt und zwei einzelne Konten werden eröffnet.
Meine Fragen:
Muss ich alle Kosten der Wohnung(Miete, Strom, Internetanschluss, GEZ etc. zur Hälfte zur Hälfte zahlen, auch wenn ich seit 2 Wochen nicht darin lebe? Wer regelt sowas? Oder regelt man das unter sich?
Ich verdiene netto 850€. Wenn ich die Kosten zur Hälfte zahle bleibt mir nicht viel über.
Sollte ich deshalb einen Antrag auf Bürgergeld stellen ? Sie verdient das doppelte von mir. Ich würde höchstwahrscheinlich Trennungsunterhalt bekommen. Ist Bürgergeld vorrangig oder Trennungsunterhalt? Muss ich das Trennungsunterhaltes beantragen oder können wir beide uns über die Höhe des Trennungsunterhaltes selber entscheiden ? Wenn ja, reicht eine schriftliche Abmachung zwischen uns dann aus? Was passiert mit dem gemeinsamen Pkw?
Vielen Dank im Voraus.