29-06-2024, 15:22
So wie ich das interpretiere, ist zunächst mal deine Frau dir gegenüber unterhaltspflichtig - Trennungsunterhalt, wobei der Trennungsunterhalt vorrangig ist. Erst, wenn deine Frau nicht genug verdient um dir den Trennungsunterhalt zahlen zu können, kommt aufstockendes Bürgergeld in Frage - aber darum muss sich deine Frau kümmern. Der gemeinsame PKW fällt irgendwann unter die Regelung des Zugewinns, das aber erst mit der Scheidung, und bis dahin ist es noch weit.
Den Trennungsunterhalt mußt du bzw. dein Anwalt beantragen bei deiner Frau. Einen Anwalt brauchst du sowieso, es herrscht Anwaltspflicht in Familienrechtssachen.
Die Kosten der Wohnung sind jedem seine eigene Sache.
Den Trennungsunterhalt mußt du bzw. dein Anwalt beantragen bei deiner Frau. Einen Anwalt brauchst du sowieso, es herrscht Anwaltspflicht in Familienrechtssachen.
Die Kosten der Wohnung sind jedem seine eigene Sache.
Bibel, Jesus Sirach 8.1