29-06-2024, 17:03
Spätestens nach dem Trennungsjahr und dann eingereichtem Scheidungsantrag = Anwaltspflicht. Kanzlei suchen, die auf Verfahrenskostenhilfe arbeitet. Dürfte kein allzu großes Problem sein und bei Deinen Einkommensverhältnissen genehmigt werden.
Was die Wohnung angeht, zählt der Inhalt des Mietvertrages. Der Vermieter kann sich an beide Mietparteien halten - so sie im vertrag stehen. Da Du nicht mehr dort wohnst, Deine ex-Frau aber sehr wohl, wäre es gut, wenn sie natürlich die Miete auch zahlt. Tut sie das nicht und fordert Dich der Vermieter zur Zahlung auf, solltest du den Anwalt fragen, ob und inwiefern Du die Ex-Frau im Innenverhältnis zum Ausgleich verpflichten kannst. Bei Deinem Einkommen, kannst Du aber gleich auf Zahlungsunfähigkeit verweisen. Da ist nichts pfändbar.
Trennungsunterhalt muss verlangt werden sonst kommt keiner. Rückwirkend nur ab Verlangen möglich. Für den Anwalt eine Standardsache.
Kind ist schon 18. Das ist gut und für Dich unterhaltstechnisch somit auch kein Problem.
Streit wegen eines Autos lohnt sich nicht über Anwälte. Das geht sehr schnell, dass das Salär der Juristen den Wert des Autos übersteigt. Wahrscheinlich fährt Deine ex damit zur Arbeit? Ist das Auto auf Dich angemeldet? Auf dich versichert? Von Dir/Euch finanziert? Im Familienrecht richtet man sich oft nicht einmal nach dem eingetragenen Besitzer. Auch hier kann ein Richter mal so mal so entscheiden, wem die Kiste zugeschlagen wird. Versuche hier, eine Lösung untereinander zu finden.
Internet, GEZ usw. von Dir aus kündigen. Du bist nicht mehr in der Wohnung. Also zahlt die Party der, der drin ist. Bei solchen Dingen muss man selbst aktiv werden und das schnell.
Die Sache mit den getrennten Konten ist gut und wichtig.
Spätestens wenn bei Dir wieder Miete anfällt, weil du sicher nicht ewig bei der Schwester bleiben kannst, solltest Du aufstockendes Bürgergeld beantragen.
Was die Wohnung angeht, zählt der Inhalt des Mietvertrages. Der Vermieter kann sich an beide Mietparteien halten - so sie im vertrag stehen. Da Du nicht mehr dort wohnst, Deine ex-Frau aber sehr wohl, wäre es gut, wenn sie natürlich die Miete auch zahlt. Tut sie das nicht und fordert Dich der Vermieter zur Zahlung auf, solltest du den Anwalt fragen, ob und inwiefern Du die Ex-Frau im Innenverhältnis zum Ausgleich verpflichten kannst. Bei Deinem Einkommen, kannst Du aber gleich auf Zahlungsunfähigkeit verweisen. Da ist nichts pfändbar.
Trennungsunterhalt muss verlangt werden sonst kommt keiner. Rückwirkend nur ab Verlangen möglich. Für den Anwalt eine Standardsache.
Kind ist schon 18. Das ist gut und für Dich unterhaltstechnisch somit auch kein Problem.
Streit wegen eines Autos lohnt sich nicht über Anwälte. Das geht sehr schnell, dass das Salär der Juristen den Wert des Autos übersteigt. Wahrscheinlich fährt Deine ex damit zur Arbeit? Ist das Auto auf Dich angemeldet? Auf dich versichert? Von Dir/Euch finanziert? Im Familienrecht richtet man sich oft nicht einmal nach dem eingetragenen Besitzer. Auch hier kann ein Richter mal so mal so entscheiden, wem die Kiste zugeschlagen wird. Versuche hier, eine Lösung untereinander zu finden.
Internet, GEZ usw. von Dir aus kündigen. Du bist nicht mehr in der Wohnung. Also zahlt die Party der, der drin ist. Bei solchen Dingen muss man selbst aktiv werden und das schnell.
Die Sache mit den getrennten Konten ist gut und wichtig.
Spätestens wenn bei Dir wieder Miete anfällt, weil du sicher nicht ewig bei der Schwester bleiben kannst, solltest Du aufstockendes Bürgergeld beantragen.