30-06-2024, 14:31
Hi,
Vielen Dank für deine Antwort. Ich weiß nicht ob es zur Scheidung kommt.
Reicht ein Antrag auf Beratungsschein beim Amtsgericht für eine erste anwaltliche Beratung bezüglich Trennung nicht aus ? Muss es gleich ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe sein? Kann man nicht beides (Beratungsschein und Verf.k.hilfe unterschiedlich beantragen?
Was ist wenn ich mit der Beratung des Anwalts (z. Bsp. Anwalt hört kaum zu, ist desinteressiert) unzufrieden bin? Gibt es den Beratungsschein je Fall einmalig?
Viele Grüße
Falls ich später Verfahrenskostenhilfe beantragen sollte, muss es derselbe Anwalt sein, bei dem ich mich wegen der Trennung beraten lassen habe (per Beratungsschein)
Viele Grüße
Vielen Dank für deine Antwort. Ich weiß nicht ob es zur Scheidung kommt.
Reicht ein Antrag auf Beratungsschein beim Amtsgericht für eine erste anwaltliche Beratung bezüglich Trennung nicht aus ? Muss es gleich ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe sein? Kann man nicht beides (Beratungsschein und Verf.k.hilfe unterschiedlich beantragen?
Was ist wenn ich mit der Beratung des Anwalts (z. Bsp. Anwalt hört kaum zu, ist desinteressiert) unzufrieden bin? Gibt es den Beratungsschein je Fall einmalig?
Viele Grüße
Falls ich später Verfahrenskostenhilfe beantragen sollte, muss es derselbe Anwalt sein, bei dem ich mich wegen der Trennung beraten lassen habe (per Beratungsschein)
Viele Grüße