30-06-2024, 17:49
(30-06-2024, 14:31)hilfesuchender68 schrieb: Ich weiß nicht ob es zur Scheidung kommt.
Natürlich kommt es zur Scheidung, wenn du die Scheidung einreichst.
Manchmal reicht auch der Anwalt die nötigen Unterlagen für deine Verfahrenskostenhilfe ein. Du gehst dann zuerst zum Anwalt. Frag ihn, ob er das macht. Wenn nicht, marschierst du ins Amtsgericht in die Rechtsantragsstelle. Die formulieren den Antrag für dich. In manchen Amtsgerichten läuft das auch anders, aber das erfährst du schon.
Zitat:Was ist wenn ich mit der Beratung des Anwalts (z. Bsp. Anwalt hört kaum zu, ist desinteressiert) unzufrieden bin? Gibt es den Beratungsschein je Fall einmalig?
Das ist dann ein Problem. Ein häufiges. Denn die Verfahrenskostenhilfe wird nur für einen bestimmten Anwalt bewilligt. Für einen anderen Anwalt muss sie neu bewilligt werden. Schwierig bis unmöglich.
Die Anwälte wissen das und sie bekommen auch weniger Geld, wenn die Verfahrenskostenhilfemandate übernehmen. Entsprechend unengagiert sind sie. Dagegen gibt es kein Rezept.