11-07-2024, 11:46
Da hast du bisher echt Glück gehabt,5Jahre schon überstanden
nur 1Unterhaltsberechtigter sieht doch gut aus.
Umgangskosten fallen auch keine an.
Du bist verpflichtet dein Einkommen der letzten 2Jahre dazulegen, in Form von Lohnabrechnungen.
nur 1Unterhaltsberechtigter sieht doch gut aus.
Umgangskosten fallen auch keine an.
Du bist verpflichtet dein Einkommen der letzten 2Jahre dazulegen, in Form von Lohnabrechnungen.