11-07-2024, 13:47
Für diese Daten besteht kein Auskunftsanspruch.
Bei der Miete ist das so: WENN du höhere Mietkosten geltend machst und damit dein unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen senken willst, dann sind diese Angaben natürlich nötig. Aber da haben sich Unterhaltsjunkies sowieso in die Ecke gezeichnet, denn anerkennen tun sie das sowieso nie, wenn überhaupt dann wird das ein Richter tun.
Im Normalfall dient die unzulässige Datensammlung ausschliesslich als Terrorinstrument gegen Väter. Das Jugendamtgesockse verhält sich dabei maximal übergriffig und verschiebt permanent die Grenzen zuungunsten des Pfllichtigen. Der Name der Arbeitgebers wird z.B. verwendet, um mit weniger Aufwand dort zu pfänden (Lohnpfändung) oder weitere Auskünfte direkt vom Arbeitgeber einzufordern - fast immer begründet mit der Lüge, der Pflichtige wäre seiner Pflicht nicht vollumfänglich nachgekommen. Ich bin in diesen Dingen auch schon bin zum Landesdatenschutzbeauftragten gegangen und wurde mit Standardsätzen abgespeist, meistens jedoch komplett ignoriert. Du wirst als Pflichtiger nach Strich und Faden verarscht. Für mich war das die absolute Freigabe, mich selber an nichts mehr zu halten und ausser Chaos und Aufwand auch keinen Cent zu liefern.
Angaben, die man nicht machen und nicht belegen muss kann man auch "ungenau" machen. Mach deine Wohnung doch kleiner und die Miete höher. Belege nichts. Man kann sich ja verschätzen.
Bei der Miete ist das so: WENN du höhere Mietkosten geltend machst und damit dein unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen senken willst, dann sind diese Angaben natürlich nötig. Aber da haben sich Unterhaltsjunkies sowieso in die Ecke gezeichnet, denn anerkennen tun sie das sowieso nie, wenn überhaupt dann wird das ein Richter tun.
Im Normalfall dient die unzulässige Datensammlung ausschliesslich als Terrorinstrument gegen Väter. Das Jugendamtgesockse verhält sich dabei maximal übergriffig und verschiebt permanent die Grenzen zuungunsten des Pfllichtigen. Der Name der Arbeitgebers wird z.B. verwendet, um mit weniger Aufwand dort zu pfänden (Lohnpfändung) oder weitere Auskünfte direkt vom Arbeitgeber einzufordern - fast immer begründet mit der Lüge, der Pflichtige wäre seiner Pflicht nicht vollumfänglich nachgekommen. Ich bin in diesen Dingen auch schon bin zum Landesdatenschutzbeauftragten gegangen und wurde mit Standardsätzen abgespeist, meistens jedoch komplett ignoriert. Du wirst als Pflichtiger nach Strich und Faden verarscht. Für mich war das die absolute Freigabe, mich selber an nichts mehr zu halten und ausser Chaos und Aufwand auch keinen Cent zu liefern.
Angaben, die man nicht machen und nicht belegen muss kann man auch "ungenau" machen. Mach deine Wohnung doch kleiner und die Miete höher. Belege nichts. Man kann sich ja verschätzen.