(11-07-2024, 13:31)Blattfalz schrieb: Kurze Nachfrage: Auf dem Auskunftsformular, welche mir geschickt wurde, wird explizit nach Arbeitgeber und Krankenversicherung gefragt.
Wie gesagt, Arbeitgeber und Krankenkasse gehen die nichts an. Mit der krankenkasse machen die es gerne so, dass sie nach den gezahlten Beiträgen des letzten Jahres fragen (also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) und daraus rückrechnen können, ob es Sonderzahlungen gab wie Erfolgsprämien, Provisionen, Direktversicherungen, geldwerte Sachleistungen usw.
Deshalb fragen die nach der Krankenkasse.
(11-07-2024, 15:25)p__ schrieb: Auskünfte reichen nicht. Es gibt auch die Belegpflicht.
Sollen sie halt noch mal schreiben, welchen Beleg sie wofür haben wollen. Mit rechtsfähiger Begründung.
Bibel, Jesus Sirach 8.1