12-07-2024, 09:09
(11-07-2024, 10:46)Blattfalz schrieb: Muss ich das Ganze wirklich komplett ausfüllen und denen ALLES mitteilen? Und habe ich auch ein Anrecht darauf genau diese Informationen von der Mutter und dem Kind zu erhalten? Könnte ja sein, dass sie mir unbekannte Reichtümer besitzen?
Über diese Frage habe ich auch schon öfter nachgegrübelt. Insbesondere seit die Vögel die Düsseldorfer Tabelle nach oben erweitert haben und man sich nicht mehr als "unbegrenzt leistungsfähig" erklären konnte. Bgründung war doch wohl irgendwie, das "eine Offenlegung nur unterbleiben kann, wenn die Auskunft keinerlei Bedeutung für den Unterhaltsanspruch hat. Es könne aber nicht irrelevant sein, ob das monatliche Nettoeinkommen beispielsweise bei 6.000 oder 30.000 EUR liege". Auch ist es doch wohl so, das "wenn der betreuende Elternteil deutlich mehr verdient als der andere, es ungerecht erscheint, den nicht betreuenden Elternteil ausschließlich für den Barunterhalt des Kindes verantwortlich zu machen und den betreuenden Elternteil trotz des höheren Einkommens nicht am Barunterhalt zu beteiligen".
Kurz und gut: Eigentlich müsste man doch Auskunft verlangen können über die Einkünft der Mutter. Woher soll man schon wissen, ob die ehemalige Küchenhilfe nicht inzwischen ein Vermögen verdient als Edelprostituierte? Das sollte doch eigentlich den ungebremsten detektivischen Ausforschungstrieb der Gegenseite nicht unerheblich eindämmen können!?