Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Betreuungsunterhalt - wie lange maximal ?
#2
Die Schranken für Betreuungsunterhalt sind gefallen, §1615l BGB kennt keine Zeitgrenze mehr. "Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht.".

Böse auch Abs. 3, der die ganze Geschichte Richtung Ehegattenunterhalt öffnet. Und dort ist es ganz eindeutig: Kindbezogene Gründe können sogar zu einer Betreuungsunterhaltspflicht über das 18. Lebensjahr hinaus führen, siehe BGH, 17.03.2010 - XII ZR 204/08. Volltext: https://openjur.de/u/70004.html

Und das haben die Gerichte auch gleich gierig aufgenommen:

"Wenn eine persönliche Betreuung des behinderten volljährigen Kindes erforderlich ist und dadurch kind- und/oder elternbezogene Gründe vorliegen, kommt auch bei volljährigen behinderten Kinder ein Anspruch nach § 1570 BGB (BGH, NJW 2010, 1665) bzw. § 1615 l II BGB (vgl. BGH, NJW 2015, 2257, zur Verlängerung über das dritte Lebensjahr hinaus) in Betracht. Dann ist allerdings zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in einer für das volljährige Kind geeigneten Betreuungseinrichtung gesichert werden könnte.". https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Downl...BGB%20(vgl.

Wenn bei dir was zu holen ist, dann werden sie dich ausnehmen wollen. Wie deine Chancen stehen? Kann keiner sagen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Betreuungsunterhalt - wie lange maximal ? - von p__ - 15-07-2024, 15:51

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste