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Betreuungsunterhalt - wie lange maximal ?
#4
Leider 30min Bearbeitungszeit abgelaufen... ich schiebe noch nach

"Prüfung geboten, ob und in welchem Umfang die Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Elternteils trotz der Vollzeitbetreuung des Kindes noch eingeschränkt ist"

Wird Betreuungsunterhalt versagt, kann Mutti versuchen Aufstockungsunterhalt zu argumentieren.

Im Grunde genügt irgendein Psychologe, der Mutti bescheinigt, das Kind bekäme nervöse Zuckungen, wenn es nicht von ihr "betütelt" werden würde und zack schon greift das Kindeswohl.

Und nach langer Betreuung gibt ggf. es nochmal ein Finanzbonbon oben drauf für Mutti:
"gegenwärtig nicht hinreichend sicher absehbar ist, ob die Klägerin infolge der Kindererziehung ehebedingte Nachteile erlitten hat oder noch erleiden wird."

Möchte Mutti den Betreuungsunterhaltshahn abdrehen, weil das Kind bald 12 ist. Ob ich damit durchkomme...
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RE: Betreuungsunterhalt - wie lange maximal ? - von Maestro - 15-07-2024, 17:46

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