15-07-2024, 22:56
(12-07-2024, 10:01)p__ schrieb: Der Fall, dass die Kindervertreterin so viel mehr verdient, dass dadurch auch deine Unterhaltspflicht beeinflusst wird muss zunächst durch Indizien von dir angestossen werden. Du könntest zum Beispiel bei einer Staatssekretär-Mutter auf eine öffentliche Besoldungstabelle verweisen. Ein Richter kann dann später detaillierter nachfragen, wenn deine Indizien seiner Ansicht nach was hergeben.
Manchmal bekommt man es auch anders mit oder man bekommt Hinweise, dass die Dame sehr viel verdient. Typisch dafür sind Mehr- und Sonderbedarfe. Da muss auch Mutti offenlegen, was sie verdient, um eine Haftungsquote festzustellen. Wenn die Dame also eifrig verlangt, dann aber einen Rückzieher macht, sobald sie merkt dass sie auch selber was vorlegen muss, dann ist das ein Indiz, dass die selber fett verdient.
Das ganze Thema ist natürlich sehr vermurkst und absichtlich verbogen. Korrekt ist, dass das Kind gemäss §1605 BGB ganz klar Anspruch auf Auskunft beider Eltern hat. Und die gesamte Rechtspflege viel Aufwand hin einsteckt, um das gegenüber der Mutter zu verhindern. In anderen Ländern (Norwegen zum Beispiel) undenkbar, aber das deutsche Gefotze bleibt fest in der sexistischen Betrügerfalle.
Der Punkt ist: DU müsstest beweisen (!) das die Mutter deutlich mehr verdient! Dies ist aber i.d.R. völligst aussichtslos, weil diese Dir kaum Ihre Lohnabrechnungen und Kontoauszüge vorlegen wird.