17-07-2024, 12:46
Sie müsste aber auch mit einem, dem ersten Kind nicht Vollzeit arbeiten. Mindestens einen teilweisen Anspruch hat sie auch ab Alter 3 an den Vater von Kind 1. Damit könnte die Haftungsquote zu deinen Gunsten verschoben werden, aber ganz weg ist der Unterhalt nicht.
Nimm mal ein einseitiges Beispiel: Vater von Kind 2 verdient zu wenig für Betreuungsunterhalt. Dann würdest du so viel bezahlen müssen, dass eine Teilzeittätigkeit der Mutter finanziell aufgefüllt wird auf das, was ihr Gesamtanspruch wäre.
Nimm mal ein einseitiges Beispiel: Vater von Kind 2 verdient zu wenig für Betreuungsunterhalt. Dann würdest du so viel bezahlen müssen, dass eine Teilzeittätigkeit der Mutter finanziell aufgefüllt wird auf das, was ihr Gesamtanspruch wäre.