17-07-2024, 21:40
Den Gerichtsstand regelt die Verordnung Brüssel IIa: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex...029:DE:PDF
Was besser ist, hängt von eurer Situation ab. In Österreich gibts noch die Scheidung mit Schuldausspruch. Unterhalt wegen Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes gibts in beiden Ländern. Nachehelicher Unterhalt in Österreich ist abhängig von den konkreten Umständen des sich trennenden Paares. Einvernehmlich und ohne Streit ist Österreich besser, da keine Anwaltspflicht.
Was besser ist, hängt von eurer Situation ab. In Österreich gibts noch die Scheidung mit Schuldausspruch. Unterhalt wegen Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes gibts in beiden Ländern. Nachehelicher Unterhalt in Österreich ist abhängig von den konkreten Umständen des sich trennenden Paares. Einvernehmlich und ohne Streit ist Österreich besser, da keine Anwaltspflicht.