19-07-2024, 11:39
Die gemeinsame 50/50 Immobilie so schnell wie möglich los zu werden, ist der absolut richtige Schritt. Da hast Du Dir schon selbst gut ausgerechnet, was viele Väter nicht machen und daran versuchen festzuhalten, weil sie irgendwie emotional dran hängen - und am Ende geht die Immobilie dann doch weg.
Die dir geschenkten Immobilien gehören vom Vermögen her Dir - sind also kein gem Vermögen - aber der in der Ehe hinzu gekommene Wertzuwachs findet Berücksichtigung im Zugewinnausgleich.
Wenn die beiden geschenkten Immobilien vermietet sind, werden die Mieteinnahmen unterhaltserhöhend eingesetzt.
Tatsächlich kann eine der Ex überlassene Immobilie, in der die Ex bleibt und der Mann auszieht, i.S. Mietvorteil angerechnet werden. das betrifft aber nicht den Kindesunterhalt, sondern Ehegattenunterhalt.
Solches landet regelmäßig vor Gericht und dauert in der Ausrechnung sehr lange, weil vorher meist der eigene und der gegnerische Anwalt zig Briefe lang herum schwurbelt und sich über die Höhe gestritten wird. Ich kenne einen Fall, wo die Dame schlicht falsche qm-Zahlen an gab und das Ganze in einem teuren Gutachten mündete.
Die dir geschenkten Immobilien gehören vom Vermögen her Dir - sind also kein gem Vermögen - aber der in der Ehe hinzu gekommene Wertzuwachs findet Berücksichtigung im Zugewinnausgleich.
Wenn die beiden geschenkten Immobilien vermietet sind, werden die Mieteinnahmen unterhaltserhöhend eingesetzt.
Tatsächlich kann eine der Ex überlassene Immobilie, in der die Ex bleibt und der Mann auszieht, i.S. Mietvorteil angerechnet werden. das betrifft aber nicht den Kindesunterhalt, sondern Ehegattenunterhalt.
Solches landet regelmäßig vor Gericht und dauert in der Ausrechnung sehr lange, weil vorher meist der eigene und der gegnerische Anwalt zig Briefe lang herum schwurbelt und sich über die Höhe gestritten wird. Ich kenne einen Fall, wo die Dame schlicht falsche qm-Zahlen an gab und das Ganze in einem teuren Gutachten mündete.