22-07-2024, 17:43
Wenn "Ausland" die EU oder Schweiz und noch ein paar Staaten sind, kannst du dort so leicht gepfändet werden wie im Inland.
Warum du die Kinder schützen willst, ist nicht klargeworden. Du musst ihnen nicht deine Lebenssituation vorführen. Darum gehts gar nicht. Natürlich müssen die unterhaltsbegehrenden Kinder (bis 18 die Vertreterin bzw. der rechtliche Vertreter wie ein Jugendamtsbeistand) Auskunft geben über ihre Verhältnisse, du kannst auch regelmässig Schulbescheinigungen verlangen. Du musst all das natürlich gerichtlich durchsetzen, wenn es dir verweigert wird. § 1605 BGB, die Auskunftspflicht gilt in alle Richtungen. Um sich dann einen teuren Flop zu sparen, wärs eben praktisch, schon vorher zu wissen ob die Durchsetzung Aussichten hat.
Wenn in einem Verfahren eine Instanz weitergegangen wird, ist das nur eine Neubewertung anhand beim Familiengericht bereits vorgelegter Unterlagen. Erneut wird nicht nochmal alles aufgerollt und erfagt. Es kann aber sein, dass ein OLG den Fall ans Amtsgericht zurückverweist mit der Massgabe, sich irgendwelche Erkenntnisse nochmal vorlegen zu lassen. Du siehst, die ganze Sache fächert sich sehr weit und schnell auf, die Antwort lautet dann immer "es kommt drauf an". Das zu wissen ist alles Aufgabe deines Anwalts, Vorträge darüber hier bringen dir jetzt nichts. Im Unterhaltsrecht herrscht Anwaltspflicht, du kannst dir den sowieso nicht sparen.
Warum du die Kinder schützen willst, ist nicht klargeworden. Du musst ihnen nicht deine Lebenssituation vorführen. Darum gehts gar nicht. Natürlich müssen die unterhaltsbegehrenden Kinder (bis 18 die Vertreterin bzw. der rechtliche Vertreter wie ein Jugendamtsbeistand) Auskunft geben über ihre Verhältnisse, du kannst auch regelmässig Schulbescheinigungen verlangen. Du musst all das natürlich gerichtlich durchsetzen, wenn es dir verweigert wird. § 1605 BGB, die Auskunftspflicht gilt in alle Richtungen. Um sich dann einen teuren Flop zu sparen, wärs eben praktisch, schon vorher zu wissen ob die Durchsetzung Aussichten hat.
Wenn in einem Verfahren eine Instanz weitergegangen wird, ist das nur eine Neubewertung anhand beim Familiengericht bereits vorgelegter Unterlagen. Erneut wird nicht nochmal alles aufgerollt und erfagt. Es kann aber sein, dass ein OLG den Fall ans Amtsgericht zurückverweist mit der Massgabe, sich irgendwelche Erkenntnisse nochmal vorlegen zu lassen. Du siehst, die ganze Sache fächert sich sehr weit und schnell auf, die Antwort lautet dann immer "es kommt drauf an". Das zu wissen ist alles Aufgabe deines Anwalts, Vorträge darüber hier bringen dir jetzt nichts. Im Unterhaltsrecht herrscht Anwaltspflicht, du kannst dir den sowieso nicht sparen.