24-07-2024, 09:39
Wenn du Frieden willst, bereite dich auf einen möglichen Krieg vor - aber fang ihn nicht selber an.
Um den Zugewinnausgleich zu verstehen, stell dir vor, dass alles ab Hochzeitstag gemeinsam erwirtschaftet, verdient, gewonnen, bezahlt, verloren wird. Und diese gemeinsamen Werte werden bei der Scheidung halbiert, jeder kriegt die Hälfte.
Dein Beispiel: Wohnung für 80 000 EUR vor der Hochzeit gekauft, also 80 000 EUR investiert. Bei Scheidung ist die 240 000 EUR wert, minus 20 000 EUR Restschulden, also Nettowert 220 000 EUR. Deine vor der Hochzeit investierten 80 000 EUR bleiben deine. Der Zugewinn bei der Wohnung beträgt also 140 000 EUR, das wird zum Gemeinschaftsgut und jeder hat daran einen 70 000 EUR Anteil. Es spielt auch keine Rolle, ob du die Raten und Renovierungen in der Ehe immer alleine bezahlt hast. Denn "alleine" gibt es nicht in der Ehe, alles zählt als gemeinsam erwirtschaftet.
Um den Zugewinnausgleich zu verstehen, stell dir vor, dass alles ab Hochzeitstag gemeinsam erwirtschaftet, verdient, gewonnen, bezahlt, verloren wird. Und diese gemeinsamen Werte werden bei der Scheidung halbiert, jeder kriegt die Hälfte.
Dein Beispiel: Wohnung für 80 000 EUR vor der Hochzeit gekauft, also 80 000 EUR investiert. Bei Scheidung ist die 240 000 EUR wert, minus 20 000 EUR Restschulden, also Nettowert 220 000 EUR. Deine vor der Hochzeit investierten 80 000 EUR bleiben deine. Der Zugewinn bei der Wohnung beträgt also 140 000 EUR, das wird zum Gemeinschaftsgut und jeder hat daran einen 70 000 EUR Anteil. Es spielt auch keine Rolle, ob du die Raten und Renovierungen in der Ehe immer alleine bezahlt hast. Denn "alleine" gibt es nicht in der Ehe, alles zählt als gemeinsam erwirtschaftet.