24-07-2024, 11:08
Nein, ich schrieb und setzte voraus "80 000 EUR investiert" und nicht "eine Wohnung auf Pump gekauft". Diese 80 000, die er vor der Ehe in die Wohnung gesteckt hat, fallen nicht in den Zugewinnausgleich. Ist ein Beispiel, die echten Zahlen muss er einsetzen.