24-07-2024, 12:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-07-2024, 13:00 von superdupersonic.)
Grundsätzlich ist die Eigentumswohnung durch den Grundbucheintrag im Alleineigentum nicht Teil der Vermögensauseinandersetzung.
Für den Zugewinnausgleich muss allerdings (wenn keine Einigung erzielt wird - via Gutachter) die Wertsteigerung
der Immobilie (= Vermögenszuwachs von der Heirat bis zur Scheidung) ermittelt werden.
Die Kosten für einen (vom Gericht) bestellten Baugutachter liegen - je nach Umfeld - zwischen 4500 EUR und 7000 EUR.
Für den Zugewinnausgleich muss allerdings (wenn keine Einigung erzielt wird - via Gutachter) die Wertsteigerung
der Immobilie (= Vermögenszuwachs von der Heirat bis zur Scheidung) ermittelt werden.
Die Kosten für einen (vom Gericht) bestellten Baugutachter liegen - je nach Umfeld - zwischen 4500 EUR und 7000 EUR.