26-07-2024, 13:51
Nur kurz, falls es hilft: Zugewinn ist der Vermögensunterschied vor der Ehe und bei Ehebeendung. Wenn Du damals 80k für die Wohnung ausgegeben hast und sie heute 240k Wert ist und noch z.B. 20K Restschulden offen sind, ergibt sich ein Vermögen heute=240k - 20k = 220K und ein Anfangsvermögen von 80K. Der Zugewinn ist dann 220K - 80K = 140K, der wäre dann zu teilen und irgendwie auszuzahlen...
Das heißt auch, wenn Du zu den 80K noch weitere Rechnungen findest, wie Maklergebühren, Grunderwerbsteuern, Notarkosten von z.B. 10k, dann reduziert das den Zugewinn um 10k. Heißt bei 10K Nebenerwerbskosten, 5k weniger zu zahlen. Ich würde mich auch nicht so sehr auf das sparen der Anwaltsrechnung fokussieren. Lieber ein nachhaltiges Setup finden, wo Du nicht mit 67 in der Fussgängerzone sitzt und Deine EX ihren Kaffee trinkt und Dir zusieht...
Das heißt auch, wenn Du zu den 80K noch weitere Rechnungen findest, wie Maklergebühren, Grunderwerbsteuern, Notarkosten von z.B. 10k, dann reduziert das den Zugewinn um 10k. Heißt bei 10K Nebenerwerbskosten, 5k weniger zu zahlen. Ich würde mich auch nicht so sehr auf das sparen der Anwaltsrechnung fokussieren. Lieber ein nachhaltiges Setup finden, wo Du nicht mit 67 in der Fussgängerzone sitzt und Deine EX ihren Kaffee trinkt und Dir zusieht...