28-07-2024, 00:17
(27-07-2024, 21:19)Nintendo schrieb: Ich halte diese Berechnungen allesamt für falsch. Normalerweise zählen Schulden zum Anfangsvermögen und können sogar (seit 2009) dazu führen, dass das Anfangsvermögen negativ wird!
Nachzulesen z.B. bei Haufe unter "Zugewinnausgleich / 1.2.1.1 Berücksichtigung von Schulden bei der Eheschließung".
Damit hätte ich mich dann einmal im Kreis gedreht und wäre wieder bei meiner Berechnung aus dem ersten Post. Glaube, ich habe das bei Haufe auch schonmal durchgekaut.
Sei es drum, die ganze Diskussion zeigt wahrscheinlich einfach, wie kompliziert oder unvorhersehbar das ganze wohl wird. Bevor mir da irgendwann ein Anwalt Klarheit verschaffen wird, werde ich wohl erstmal mit der verlusstreichsten Variante kalkulieren. Hauptsache es läuft friedlich ab.