28-07-2024, 12:52
Aber die Höhe des Anfangsvermögens kann ja nicht 80.000€ sein, wenn es noch 80.000€ Darlehensschulden gibt.
Man stelle sich vor, dass man am Tag vor der Eheschließung eine Immobilie für 1 Million Euro vollfinanzieren, direkt nach der Eheschließung wieder abstößt. Ein Nullsummenspiel. Wäre am Tag der Scheidung dann ein Anfangsvermögen von 1 Million Euro anzusetzten? Sicherlich nicht. Gleiches Beispiel wir hier, nur mit anderen Zahlen, die die Absurdität verdeutlichen.
Egal, am Ende wird es der Anwalt und das Gericht regeln. Ist ein Standardfall, trotz unserer Uneinigkeit im Forum. Stelle dich gedanklich darauf ein 110.000€ bezahlen zu müssen. Vielleicht gibt es ja noch Möglichkeiten den Wert der Immobilie zu drücken. Darum würde ich mich aktuell kümmern. Sollte wider Erwarten doch ein höheres Anfangsvermögen anerkennat werden, umso besser.
Man stelle sich vor, dass man am Tag vor der Eheschließung eine Immobilie für 1 Million Euro vollfinanzieren, direkt nach der Eheschließung wieder abstößt. Ein Nullsummenspiel. Wäre am Tag der Scheidung dann ein Anfangsvermögen von 1 Million Euro anzusetzten? Sicherlich nicht. Gleiches Beispiel wir hier, nur mit anderen Zahlen, die die Absurdität verdeutlichen.
Egal, am Ende wird es der Anwalt und das Gericht regeln. Ist ein Standardfall, trotz unserer Uneinigkeit im Forum. Stelle dich gedanklich darauf ein 110.000€ bezahlen zu müssen. Vielleicht gibt es ja noch Möglichkeiten den Wert der Immobilie zu drücken. Darum würde ich mich aktuell kümmern. Sollte wider Erwarten doch ein höheres Anfangsvermögen anerkennat werden, umso besser.