31-07-2024, 22:25
Das ist richtig. Es war unnötig und hätte vermieden werden können. Er ist selber schuld. Keine Frage. Die finanzielle Situation hat er sich selbst eingebrockt.
Der Hopfen ist im Malz verloren und es gilt nur noch Schadensbegrenzung. Allen voran den Erhalt der Freiheit. Auf der einen Seite möchte er seiner Gesundheit zu Liebe die Arbeitszeit verkürzen. Auf der anderen Seite möchte er nicht Gefahr laufen in den 170er zu rutschen.
Finanziell ist die Sache eh gelaufen. Da würde auch aufstocken meines Wissens, nichts mehr bringen. Wobei fraglich ist, ob das bei einer 850 D Pfändung überhaupt geht. Vorhande Schulden bleiben, das ist klar, aber wie soll der aktuelle Unterhalt nachgewiesen werden wenn Dieser schon von der Quelle abgezwackt wurde? Soweit ich weiß muss fürs Aufstocken ein Nachweis darüber erfolgen um anerkannt zu werden. Gilt die Gehaltsabrechnung mit Unterhaltspfändung auch?
Akzeptiert das Arbeitsamt die reduzierte Arbeitszeit von Person X oder zwingt diese wieder Vollzeit oder Jobwechsel? Person X ist unbefristet fest angestellt.
Der Hopfen ist im Malz verloren und es gilt nur noch Schadensbegrenzung. Allen voran den Erhalt der Freiheit. Auf der einen Seite möchte er seiner Gesundheit zu Liebe die Arbeitszeit verkürzen. Auf der anderen Seite möchte er nicht Gefahr laufen in den 170er zu rutschen.
Finanziell ist die Sache eh gelaufen. Da würde auch aufstocken meines Wissens, nichts mehr bringen. Wobei fraglich ist, ob das bei einer 850 D Pfändung überhaupt geht. Vorhande Schulden bleiben, das ist klar, aber wie soll der aktuelle Unterhalt nachgewiesen werden wenn Dieser schon von der Quelle abgezwackt wurde? Soweit ich weiß muss fürs Aufstocken ein Nachweis darüber erfolgen um anerkannt zu werden. Gilt die Gehaltsabrechnung mit Unterhaltspfändung auch?
Akzeptiert das Arbeitsamt die reduzierte Arbeitszeit von Person X oder zwingt diese wieder Vollzeit oder Jobwechsel? Person X ist unbefristet fest angestellt.