31-07-2024, 23:06
Aufgelaufene Schulden lassen sich mit Aufstocken natürlich nicht beseitigen. Aber es hört auf, ständig neue Schulden anzuhäufen. Auch dann, wenn man als Aufstocker aus gesundheitlichen Gründen auf Teilzeit geht. Unterhälftig sollte man aber nicht reduzieren. Ausserdem beseitigt Aufstocken die Möglichkeit, wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt zu werden, Der laufende Unterhalt wird dann ja bezahlt.
Alte Rückstände können auch nicht mehr nach §850d gepfändet werden. Dann gelten höhere Freibeträge für die Pfändung.
Jeder Pfändung liegt ein Titel zugrunde. Unterschriebenes Schriftstück oder Beschluss eines Gerichts. Dieser Titel beweist die Höhe der Unterhaltspflicht. Was davon gepfändet wird, lässt sich mittels des PfÜb beweisen, den der Schuldner erhält. Die Fragen klingen sehr seltsam. Der Schuldner hat diese Papiere alle. Eine Pfändung kommt nicht aus heiterem Himmel und ein Titel entsteht nicht auf einer Wolke. Entweder hat der Schuldner ein gravierendes psychisches Problem oder er verdrängt das alles. Er sollte SOFORT zur Bundesagentur für Arbeit und einen Antrag für aufstockende Leistungen stellen.
Alte Rückstände können auch nicht mehr nach §850d gepfändet werden. Dann gelten höhere Freibeträge für die Pfändung.
Zitat:aber wie soll der aktuelle Unterhalt nachgewiesen werden wenn Dieser schon von der Quelle abgezwackt wurde?
Jeder Pfändung liegt ein Titel zugrunde. Unterschriebenes Schriftstück oder Beschluss eines Gerichts. Dieser Titel beweist die Höhe der Unterhaltspflicht. Was davon gepfändet wird, lässt sich mittels des PfÜb beweisen, den der Schuldner erhält. Die Fragen klingen sehr seltsam. Der Schuldner hat diese Papiere alle. Eine Pfändung kommt nicht aus heiterem Himmel und ein Titel entsteht nicht auf einer Wolke. Entweder hat der Schuldner ein gravierendes psychisches Problem oder er verdrängt das alles. Er sollte SOFORT zur Bundesagentur für Arbeit und einen Antrag für aufstockende Leistungen stellen.