01-08-2024, 01:04
Ja, es stimmt schon. Bei Person X haben die letzten Jahre deutlich Spuren hinterlassen. Er resigniert und hat sich mit den 9?0 € abgefunden. Man könnte sagen, er hat aufgegeben und ihm ist bewusst, ein Leben lang an der Armutsgrenze, trotz Arbeit, zu kratzen. Vielleicht schämt er sich auch.
Nach der Arbeit ist er so dermaßen platt, dass er schlicht keine Energie mehr hat, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern. Eine Arbeitszeit-Reduktion scheint derzeit die einzige Lösung wieder mehr ,,Energie,, für alle Angelegenheiten zu haben. Die Arbeit macht ihm Spaß, aber nach 5-6 Stunden ist er einfach platt.
Eine Sorge die das Aufstocken so schwierig erscheinen lässt, ist die Pflicht 30 Bewerbungen im Monat schreiben zu müssen. Davon abgesehen will Person X ja auch überhaupt nicht weg von seinem Arbeitsplatz, dieser gefällt ihm.
Wenn das Arbeitsamt zum Jobwechsel zwingt oder zum Vollzeit Job bewegen will(sonst Sanktionen/Streichung) damit besser bezahlte Arbeit und damit die Aufstockung beendet werden kann, Ist ja auch nix gewonnen. Weil die wollen einen ja schnellstmöglich weg haben von dem Bezug. Problem wäre hierbei die Ausbildung. Person X arbeitet in einem stark nachgefragten Beruf. Klar, den Job will ja keiner machen, da sucht man immer händeringend Leute. Schlecht bezahlt, Viel Stress wenig Anerkennung.
Macht da Austocken wirklich Sinn?
Die Unterlagen vom PfüB und Titel hat er natürlich noch. Aber warum geistert mir im Kopf herum, man müsse tatsächlich gezahlten Unterhalt per Überweisung nachweisen? Ich glaube ich hatte da einen Denkfehler.
Verstehe ich das richtig? Trotz 850 D hat man mithilfe des Titels, immernoch Anspruch auf Aufstockung? Man muss nicht per Kontoauszug nachweisen, dass man Unterhalt überwiesen hat?
Überweisen geht nämlich nix mehr. Mit 9?0€ kommt man selber kaum noch über die Runden. Ich habe irgendwo gelesen, man müsse einen Job haben, von dem man den laufenden Unterhalt überweisen kann damit man Aufstocken kann und man müsse per Kontoauszug nachweisen von den letzten 3 Monaten, dass man Unterhalt gezahlt hat.
Wenn die Unterhaltstitel ausreichen trotz 850 D Pfändung. Angenommen es würde tatsächlich klappen und Person X würde tatsächlich Aufstockung bekommen. Dann hätte er ja mehr als 9?0€ zur Verfügung sobald die Rückstände getilgt sind?!?
Das würde ja bedeuten, dass Person X in einigen Jahrzehnten tatsächlich doch nochmal mehr als 900€ hat?!?
Nach der Arbeit ist er so dermaßen platt, dass er schlicht keine Energie mehr hat, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern. Eine Arbeitszeit-Reduktion scheint derzeit die einzige Lösung wieder mehr ,,Energie,, für alle Angelegenheiten zu haben. Die Arbeit macht ihm Spaß, aber nach 5-6 Stunden ist er einfach platt.
Eine Sorge die das Aufstocken so schwierig erscheinen lässt, ist die Pflicht 30 Bewerbungen im Monat schreiben zu müssen. Davon abgesehen will Person X ja auch überhaupt nicht weg von seinem Arbeitsplatz, dieser gefällt ihm.
Wenn das Arbeitsamt zum Jobwechsel zwingt oder zum Vollzeit Job bewegen will(sonst Sanktionen/Streichung) damit besser bezahlte Arbeit und damit die Aufstockung beendet werden kann, Ist ja auch nix gewonnen. Weil die wollen einen ja schnellstmöglich weg haben von dem Bezug. Problem wäre hierbei die Ausbildung. Person X arbeitet in einem stark nachgefragten Beruf. Klar, den Job will ja keiner machen, da sucht man immer händeringend Leute. Schlecht bezahlt, Viel Stress wenig Anerkennung.
Macht da Austocken wirklich Sinn?
Die Unterlagen vom PfüB und Titel hat er natürlich noch. Aber warum geistert mir im Kopf herum, man müsse tatsächlich gezahlten Unterhalt per Überweisung nachweisen? Ich glaube ich hatte da einen Denkfehler.
Verstehe ich das richtig? Trotz 850 D hat man mithilfe des Titels, immernoch Anspruch auf Aufstockung? Man muss nicht per Kontoauszug nachweisen, dass man Unterhalt überwiesen hat?
Überweisen geht nämlich nix mehr. Mit 9?0€ kommt man selber kaum noch über die Runden. Ich habe irgendwo gelesen, man müsse einen Job haben, von dem man den laufenden Unterhalt überweisen kann damit man Aufstocken kann und man müsse per Kontoauszug nachweisen von den letzten 3 Monaten, dass man Unterhalt gezahlt hat.
Wenn die Unterhaltstitel ausreichen trotz 850 D Pfändung. Angenommen es würde tatsächlich klappen und Person X würde tatsächlich Aufstockung bekommen. Dann hätte er ja mehr als 9?0€ zur Verfügung sobald die Rückstände getilgt sind?!?
Das würde ja bedeuten, dass Person X in einigen Jahrzehnten tatsächlich doch nochmal mehr als 900€ hat?!?