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Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge !
#82
Wenn die Auskunft zurück bis Jan 23 günstiger für ihn ist, soll er die geben. Normalerweise aber nur ein Jahr. Vorzulegen sind Tabellarische Auflistung nebst Belegen.

Jede Unterhaltshöhe ist theoretisch Verhandlungssache. Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, behapten die Rechtslügner. In der Praxis ist es freilich so, dass sie gültiger wie das Grundgesetz ist, ausser die finden eine Idee, noch höheren Unterhalt zu verlangen, es gilt immer das Unterhaltsmaximierungsprinzip. Versucht wird so allerhand gegen den Unterhaltspflichtigen, auch der Trick, das nachgewiesene Einkommen einfach mit der Behauptung zu erhöhen, das wäre unüblich niedrig gewesen. Denk dran, dass man nicht verpflichtet ist, bei den Begründungen die volle Wahrheit zu sagen. Man kann also dann auch einfach behaupten, man hätte eben ein wechselndes Einkommen, das sei so im Job begründet. Und eigentlich sei es das letzte Jahr sogar unüblich hoch gewesen. Man verlange, deshalb ein Jahreseinkommen von XX XXX als Grundlage zu nehmen. XX XXX ist niedriger wie das tatsächliche Einkommen. Also einfach in die Gegenrichtung marschieren, Arbeit machen, alles umdrehen.
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RE: Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge ! - von p__ - 01-08-2024, 18:50

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