02-08-2024, 11:04
1) wie weit könnte Person X die Arbeitszeit reduzieren ohne Gefahr zu laufen wegen Unterhaltspflichtverletzung verurteilt zu werden?
2) sollte die Reduktion VOR oder NACH dem Antrag auf Aufstockung geschehen? Was wäre für den Fall, dass Er aus gesundheitlichen Gründen weiter reduzieren möchte, wenn er bereits in der Aufstockung ist?
3) Person X ist tatsächlich ganz unten angekommen. Außer seiner Freiheit hat er wirklich nix mehr zu verlieren. Und die würde er aber ganz gerne behalten.
4) Nachweise dass er Unterhalt zahlt, kann er nur durch die Lohn und Gehaltsabrechnung erbringen, da er nach 850 D gepfändet wird. Er ist nicht mehr in der Lage aus dem verbleibenden Betrag Unterhalt zu leisten. Er könnte höchstens den PfüB zu den Unterhaltstiteln beilegen.
2) sollte die Reduktion VOR oder NACH dem Antrag auf Aufstockung geschehen? Was wäre für den Fall, dass Er aus gesundheitlichen Gründen weiter reduzieren möchte, wenn er bereits in der Aufstockung ist?
3) Person X ist tatsächlich ganz unten angekommen. Außer seiner Freiheit hat er wirklich nix mehr zu verlieren. Und die würde er aber ganz gerne behalten.
4) Nachweise dass er Unterhalt zahlt, kann er nur durch die Lohn und Gehaltsabrechnung erbringen, da er nach 850 D gepfändet wird. Er ist nicht mehr in der Lage aus dem verbleibenden Betrag Unterhalt zu leisten. Er könnte höchstens den PfüB zu den Unterhaltstiteln beilegen.