03-08-2024, 09:33
(02-08-2024, 11:50)p__ schrieb: 1. Als Aufstocker gibts keine Gefahr einer Verurteilung. Aufstocker mit >70% Arbeitszeit werden auch nicht von der Arbeitsagentur mit irgendwelchen Massnahmen geärgert.
Wenn die Gesundheit bereits im Eimer ist, empfehle ich dringend, dies und die daraus folgenden Einschränkungen auch offiziell zu machen. Ab zum Arzt. Dann wird auch weitere Arbeitszeitreduktion einfach.
2. Aufstocker und Arzt sofort, alles andere danach.
3. Kein Problem.
4. Das reicht auch.
Ich kenne einen Fall bei dem ist das so: Ein Mann lebt in Trennung. Eine Scheidung steht bald an. Er und seine Noch-Ehefrau haben mehrere Kinder. Mit seinem Gehalt ist es unmöglich den Unterhalt zu bezahlen. Er ist seit 3 Monaten in der Suchtberatung. Wegen Alkoholismus. Eine Behandlung und anschließende Reha wurde bereits beantragt. Die Bewilligung der Rentenversicherung steht noch aus. Es gibt auch eine Vorgeschichte: Seit seine Frau die Scheidung will, hat es diesen Menschen derart aus der Bahn geworfen, daß er wegen Suizid Gefahr in eine psychatrische Klinik gegangen ist. Dort war er mehrere Monate. Verwendung von diversen Psychopharka, die er aber nicht mehr nimmt. Dann ist er in den Alkoholismus gerutscht. Die Person geht arbeiten. Ist im Schichtdienst. Die Arbeit bereitet ihm soweit auch Freude und gibt auch einen gewissen Halt. Dennoch wird es einfach zu viel. Noch ist keine Unterhaltsforderung gestellt. Und wenn es soweit ist will er beim Jobcenter aufstocken. Vermögen ist keines da. Er ist in einer Verbraucherinsolvenz.
Die Fragen dazu: Kann diese Person bis 70 % Arbeitszeitverkürzung mit seinem Arbeitgeber vereinbaren? Oder kann er in seinem besonderen Fall sogar unter 70 % Arbeitszeitverkürzung vereinbaren? Ohne daß das Jobcenter Schwierigeiten macht.