03-08-2024, 11:21
Da laufen unterschiedliche Vorstellungen zusammen und vermischen sich unzulässig. Die Agentur für Arbeit ist kein Familienrichter und es gibt keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Sie sind auch keine Strafinstanz, die einen "Kunden" wegen Arbeitspflichtverletzung abstraft. Zunächst mal hat die Arbeitsagentur die tatsächlichen Verhältnisse zur Grundlage zu nehmen. Wenn sie Sanktionen verhängt, dann nach den bekannten Regeln. Hier zum Beispiel mal was: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-s...034000.pdf
Leute, das wirkt völlig falsch fokussiert. Ihr seid doch sowieso schon fix und fertig gemacht worden, Gesundheit ruiniert, Schulden die kaum je zu bezahlen sind, meist Kinder weg, irgendwelche Titel die man nie wieder wegbekommt. Am Boden und kaputt, in der Endphase des Zusammenbruchs. Und da macht ihr euch echt Gedanken, ob es denn erlaubt sei, auf 70% zu gehen, ob das vielleicht einer nicht gut finden könnte? Das ist doch schlichtweg lächerlich.
Selbst wenn die Arbeitsagentur durchdrehen würde (was sie nicht tut) und jede Aufstockung einstellt wenn ihr auf 70% geht (was sie nicht tut) - ist doch piepegal! Schiss vor §170 StGB? In den sehr, sehr wenigen Fällen, in denen irgendwann mal eine Anzeige nach §170 StGB bis zu einer Verhandlung gekommen ist, wurde erst mal ein halbes Jahr an der gesundheitlichen Situation des Angeklagten herumgegutachtert, bevor alles eingestellt wurde. Seit der Staat verpflichtet ist, dem Angeklagten auch einen Anwalt zu stellen und die Kosten für das Verfahren wegen Mittellosigkeit immer der Staat selber zahlen muss, sind die Fallzahlen zusammengebrochen. Früher gelang es noch leichter, dass Richter und Staatsanwalt in richtig dreckiger und absolut krimineller Weise Angeklagten in etwas hineingezogen haben (bis hin zur Protokollfälschung), seit immer ein Angeklagtenanwalt im Saal ist klappt das nicht mehr so geschmiert wie es diese ehrenwerten Damen und Herren gerne durchziehen.
Wer so kaputt ist und wie ein Kaninchen auf die Schlange auf §170 starrt, hat keine Rechtsprobleme, sondern psychologische Probleme. Das ist die Baustelle, auf der Arbeit nötig ist.
Leute, das wirkt völlig falsch fokussiert. Ihr seid doch sowieso schon fix und fertig gemacht worden, Gesundheit ruiniert, Schulden die kaum je zu bezahlen sind, meist Kinder weg, irgendwelche Titel die man nie wieder wegbekommt. Am Boden und kaputt, in der Endphase des Zusammenbruchs. Und da macht ihr euch echt Gedanken, ob es denn erlaubt sei, auf 70% zu gehen, ob das vielleicht einer nicht gut finden könnte? Das ist doch schlichtweg lächerlich.
Selbst wenn die Arbeitsagentur durchdrehen würde (was sie nicht tut) und jede Aufstockung einstellt wenn ihr auf 70% geht (was sie nicht tut) - ist doch piepegal! Schiss vor §170 StGB? In den sehr, sehr wenigen Fällen, in denen irgendwann mal eine Anzeige nach §170 StGB bis zu einer Verhandlung gekommen ist, wurde erst mal ein halbes Jahr an der gesundheitlichen Situation des Angeklagten herumgegutachtert, bevor alles eingestellt wurde. Seit der Staat verpflichtet ist, dem Angeklagten auch einen Anwalt zu stellen und die Kosten für das Verfahren wegen Mittellosigkeit immer der Staat selber zahlen muss, sind die Fallzahlen zusammengebrochen. Früher gelang es noch leichter, dass Richter und Staatsanwalt in richtig dreckiger und absolut krimineller Weise Angeklagten in etwas hineingezogen haben (bis hin zur Protokollfälschung), seit immer ein Angeklagtenanwalt im Saal ist klappt das nicht mehr so geschmiert wie es diese ehrenwerten Damen und Herren gerne durchziehen.
Wer so kaputt ist und wie ein Kaninchen auf die Schlange auf §170 starrt, hat keine Rechtsprobleme, sondern psychologische Probleme. Das ist die Baustelle, auf der Arbeit nötig ist.