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Arbeitszeit reduzieren aus gesundheitlichen Gründen
#13
...schließe mich dem mal an und versuche aufzusdröseln:

1. - X hat Angst vor einer Strafanzeige wegen 170 StGB
2. - X will ja arbeiten gehen....
3. - X hat Angst, dass die ARGE nicht aufstockt, aus welchen Gründen auch immer
4. - X will sich keinesfalls dem Unterhalt entziehen
5. - X ist ein pflichtbewusster und ehrenwerter Staatsbürger
6. - X hat sich damit abgefunden....

Alles Zitate aus dem Anfangspost.

X ist die personifizierte Wunschform in humanoider Form, die sich ein Staat wie dieser nur wünschen kann. Angst, Angst, Angst, Pflichtbewusstsein, will arbeiten gehen, Angst, die Abfindung mit dem eigenen Schicksal, nochmal Angst + schlechtes Gewissen.

Wenn X irgendjemand helfen kann, dann nur, wenn X sich helfen lassen will. Er hat genau 2 Alternativen:

1. Weiterhin Angst haben. Depressionen verstärken sich. Lethargie. Gesundheitliches Siechtum. In der Folge der frühe Tod. Dies alles als Dank für Pflichtbewusstsein und impliziertem falschen Anstand und Benimm gegenüber einem Staat, der nichts gibt, aber alles nimmt. X ist nicht nur standradsozialisiert nach dem Willen Dritter. Er ist einfach zu gut, zu gutmütig, zu entgegenkommend, als das ein Überleben in Würde möglich wäre. Klingt hart. Ist aber so.

2. Der Wille, aufgrund eigener Erkenntnisse durch Erfahrung, vollkommen andere Wege einzuschlagen. Das Ruder rum zu reißen und im Rahmen der Möglichkeiten, sich zu wehren und einen gesunden Egoismus aufzubauen.

Keines der Kinder wird in diesem Land verhungern. Die Alleinverziehende wird gut durchkommen. Auch weiterhin und unter anderen Vorzeichen und durch Finanzierung anderer...

Einerseits muss X zu Anfang "jemand" an die Hand nehmen. Mit ihm zur Arge gehen. Mit ihm Anträge ausfüllen. Ihn immer nur so weit fordern, wie er aktuell dazu in der Lage ist. Das was ihn überfordert, muss ein Dritter übernehmen, der X in immer mehr Selbständigkeit überführt. Da muss X aber mit machen. Einerseits gehört er in Therapie. Bestenfalls in stationäre Behandlung (erneut) und dann sieht man weiter. Aber Therapeuten regeln und behandeln nicht die Alltagsprobleme, keine Administration, keine Beratung i.S. Alltagsbewältigung. Die Gefahr ist immer die Gleiche: Sobald der Patient aus der geborgenen und gut tuenden Situation im Klinikalltag wieder entlassen wird, steht er vor dem vollen Briefkasten....

Ich habe solche Fälle früher hier gehabt. Man kann da vieles regeln. das geht manchmal über Jahre. Aber nur dann (!) wenn X mit macht, mit arbeitet, mit spielt. "Ja, aber..." ist der Satzanfang der alles zum Scheitern verurteilt. "Machen!" ist das Zauberwort. Niemand nimmt X irgendetwas ab, wird für keine Erleichterung sorgen oder gar helfen, der sich innerhalb des staatlichen Systems befindet. Dafür bräuchte X einen anderen Pass...

Maßnahmen sind recht leicht aufzuzählen:

1. Zur ARGE gehen und Aufstockung beantragen. es ist völlig egal, ob er Unterhalt überweist oder Pfändungen auf dem Gehaltszettel nachweisbar sind. Das wurde oben schon geklärt...
2. Diagnosen, ärztl. Bescheinigungen etc sammeln. Einweisung in eine Klinik oder zumindest in eine Tagesklinik
3. Krank melden. Danach Krankengeld und danach REHA und dann sieht man weiter...
4. Restschulden ausrechnen, anschauen und eruieren. Ab Summe X lohnt sich die Verbraucherinsolvenz. Dazu muss man gewisse Dinge noch wissen. Ich habe damals noch keinen Klienten gehabt, bei dem ich durch die Verbraucherinsolvenz nicht die Altschulden aus Unterhalt weg bekommen hätte - auch wenn das hier immer Diskussionspunkt ist.
5. Unterhaltsabänderungsklage

X hat zwei Möglichkeiten:

1. Eine Knochentour über einen Zeitraum von ca 3 Jahren mit Aktionen, "Tun" und Änderung einer Lebenseinstellung, die ihn kaputt macht.
oder
2. Alles zu lassen. Sich dem Schicksal beugen. Brav bleiben. Gewissenhaft bleiben. Und für den Rest seines Lebens Sklave sein. Dieser Restzeitraum ist hingegen überschaubar. 80 wird er auf dieser Basis nicht
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RE: Arbeitszeit reduzieren aus gesundheitlichen Gründen - von Nappo - 03-08-2024, 13:20

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