12-08-2024, 20:58
Das steht in einigen Leitlinien und differiert leicht. Hier aus den Süddeutschen Unterhaltsleitlinien 2024 Seite 3 Punkt 10.1:
"Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen - Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) - abzusetzen (Nettoeinkommen)."
Das Original: https://www.famrz.de/files/Media/dokumen...1-2024.pdf - Vorsicht, es gibt 19 verschiedene Leitlinien, also bitte versteife dich nicht auf eine Einzelne.
"Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen - Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) - abzusetzen (Nettoeinkommen)."
Das Original: https://www.famrz.de/files/Media/dokumen...1-2024.pdf - Vorsicht, es gibt 19 verschiedene Leitlinien, also bitte versteife dich nicht auf eine Einzelne.