13-08-2024, 02:16
Achtung Fallstrick: bei Pfändung nach §850d ZPO wird in Rückstände gepfändet, wodurch i.d.R. der laufende Unterhalt nicht mehr gezahlt werden kann. Da laufender Unterhalt aktuell nicht gezahlt keine Übernahme durch JC! Hab genau den Schxxx ja nun selber durch..........................................