14-08-2024, 10:21
@Gast1969 : Also das JC hat die Aufstockung verweigert, weil Du nach 850d gepfändet wurdest? Hat man da eine Rechtsgrundlage genannt? Das ist krass. Vielleicht meldet sich hier noch ein SGB-Spezie. Das hätte ich gerne aufgeklärt...
Denn bei einer solchen Pfändung nach 850d würde ja dann erst einmal der rückständige Unterhalt der Pfändung unterfallen und dann, wenn die Rückstände überhaupt jemals ausgeglichen werden können, der laufende Unterhalt. Der Unterhaltsschuldner und Geringverdiener käme je nach Konstellation nie mehr aus der 850d Falle heraus und die Aufstockung würde ihm auch noch verwehrt.
Wundern würde es mich nicht im besten Buntland aller Zeiten. Gott im Himmel, was ist das ein verkommender D.R.E.C.K.L.A.D.E.N.
Eine Verbraucherinsolvenz würde auch nicht schützen, denn wenn auch dort nur die Pfändungsfreigrenzen nach 850c gelten, so kann der Unterhaltsgläubiger die Differenz zwischen 850c und 850d pfänden lassen und stellt man sich nun vor, der Schuldner bekommt keine Aufstockung, muss aber z.B. 700 € Miete zahlen und man belässt ihm nur 860 € zum Leben, winkt die Parkbank. Und kaum einer schafft es, bei Gericht die Grenze nach 850d zu erhöhen.
Fazit wäre: Kündigen. Alles vor die Wand fahren. Dann Bürgergeld beantragen und Psychiater aufsuchen. Der Staat will es so.
Denn bei einer solchen Pfändung nach 850d würde ja dann erst einmal der rückständige Unterhalt der Pfändung unterfallen und dann, wenn die Rückstände überhaupt jemals ausgeglichen werden können, der laufende Unterhalt. Der Unterhaltsschuldner und Geringverdiener käme je nach Konstellation nie mehr aus der 850d Falle heraus und die Aufstockung würde ihm auch noch verwehrt.
Wundern würde es mich nicht im besten Buntland aller Zeiten. Gott im Himmel, was ist das ein verkommender D.R.E.C.K.L.A.D.E.N.
Eine Verbraucherinsolvenz würde auch nicht schützen, denn wenn auch dort nur die Pfändungsfreigrenzen nach 850c gelten, so kann der Unterhaltsgläubiger die Differenz zwischen 850c und 850d pfänden lassen und stellt man sich nun vor, der Schuldner bekommt keine Aufstockung, muss aber z.B. 700 € Miete zahlen und man belässt ihm nur 860 € zum Leben, winkt die Parkbank. Und kaum einer schafft es, bei Gericht die Grenze nach 850d zu erhöhen.
Fazit wäre: Kündigen. Alles vor die Wand fahren. Dann Bürgergeld beantragen und Psychiater aufsuchen. Der Staat will es so.