14-08-2024, 19:27
Nicht immer gelingt es denen, sich auf die absichtliche Entziehung der Zahlungspflicht zu berufen. Und dann bricht §850d ZPO für die Altschulden zusammen. Man sollte Aufstocken daher in jedem Fall probieren und mal sehen, wie weit man kommt, hinwerfen kann man dann immer noch.
Ich hab den radikalen Weg gewählt, hingeworfen, kein Konto, kein offizielles Einkommen. Schluss mit lustig. Nebenher verdienen war teils legal, teil scheissegal.
Ich hab den radikalen Weg gewählt, hingeworfen, kein Konto, kein offizielles Einkommen. Schluss mit lustig. Nebenher verdienen war teils legal, teil scheissegal.