14-08-2024, 23:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-08-2024, 23:50 von NurErzeuger.)
(14-08-2024, 19:04)Gast1969 schrieb: Fazit wäre: Kündigen. Alles vor die Wand fahren. Dann Bürgergeld beantragen und Psychiater aufsuchen. Der Staat will es so.
Davor soll das ergänzende Bürgergeld bzw. die Aufstockung bewahren. Sofern natürlich noch ausreichend Kraft vorhanden ist ob der Schikane, der Väter i.d.R. ausgesetzt sind, dass überhaupt Einkommen erwirtschaftet werden kann. Das wird schon gern vergessen, wenn zum Aufstockertum geraten wird. Denn der Stress kann sich dadurch auch erhöhen.
Hinzuwerfen kann ich nachvollziehen, die Schulden aus laufendem Unterhalt werden dann allerdings noch größer.
Ich hoffe, die Überleitung ist mir gelungen. Denn was ich sagen möchte, ist, dass ein Unterhaltsrückstand nicht größer werden darf, deshalb, weil ein Unterhaltsschuldner aufgrund Pfändung von Unterhaltsrückständen nicht mehr in der Lage sein kann zuerst laufenden Unterhalt zu bezahlen. Daher kann logisch nur sein, dass Zahlung von laufendem Unterhalt vor Pfändung von Unterhaltsrückständen geht. Ansonsten wird ja (genau) laufender Unterhalt gepfändet und eben nicht Rückstände. Pfändung bedeutet nichts anderes, als dass jemand Geld gegen deinen Willen von dem Geld, das du zur Verfügung hast, abzieht, ohne, dass du dich dagegen wehren kannst. Wenn's nicht Geld ist... und das ist bei uns halt das gängige Zahlungsmittel, dann ist es demnächst die verbleibende Lebenszeit oder die Leber oder eine Niere, oder Blut, das einem unfreiwillig entnommen wird. Als Unterhaltsschuldner ist man lediglich ein Schuldtitel und kein Mensch mehr. Echt richtig krass, wenn man sich das vorstellt. Da wundert's dann nicht, dass ein
Mensch auf die Idee kommt sich ein ukrainisches Land gegen dessen Willen einzuverleiben. Das ist anscheinend urmenschlich: Ich will etwas, weil ich meine, dass es mir gemäß meinem Gesetz zusteht, ergo hole ich es mir gegen den Willen des anderen, den ich gleich Mal per Gesetz schachmatt setze. Absoluter Wahnsinn was hier passiert. Und das noch aufgrund einer herbeifantasierten DDT.
Angenommen sie pfänden 200 Euro, du bietest aber an den laufenden Unterhalt von 520 Euro zu bezahlen - den du dann wiederum vereinfacht gesagt aufstockst (stimmt ja nicht ganz, denn tatsächlich zahlt man den Unterhalt vom Einkommen und den bzw. bis zum Bedarf stockt man auf), dann übersteigt der freiwillig gezahlte Betrag die Pfändung und eine Pfändung würde keinen Sinn mehr machen. Im Übrigen verlangt das Jobcenter nicht, dass genau der titulierte Betrag gezahlt wird. Man kann sich gemäß der finanziellen Begebenheiten mit dem Gläubiger auch auf einen geringeren Betrag einigen, den er akzeptiert und den man dann zahlt und aufstockt. Aber freilich ein Schmarrn, weil der Titel schwebt ja wie ein Damoklesschwert über einem und Individualvereinbarungen schützen bekanntlich nicht vor der Unterhaltspflicht, dessen Höhe von der an den Haaren herbeigezogenen DDT willkürlich festgelegt wird. Die Unterhaltspflicht ist schon so gestrickt und mit der Unterhaltspflicht nochmal unterfüttert, dass man ihr als 0815-Normalo nicht entkommen kann.
Als klassischer Aufstocker kann man schon gar nicht - egal wie man rechnet - in der Lage sein laufenden Unterhalt plus Pfandungsbetrag bzw. Rückstand zu bezahlen. E.g.: Netto von 1.250 Euro, laufender Unterhalt 320 Euro. Vom Vollstreckungsgericht festgelegter Betrag von 1.000 Euro. Unter 1.000 Euro geht mW kein Vollstreckungsgericht mehr. Lag ja der Betrag 14 Jahre zurück bei mir schon bei 950 Euro. Bisschen verhandeln meinerseits plus Aufstockung und die Pfändung war sofort vom Tisch. Ich denke der Betrag liegt mittlerweile bei mindestens 1.200 Euro. Erfahrungswerte wären hier interessant.
Wenn sie laufenden Unterhalt plus Rückstände pfänden, dann doch nur, weil so viel Einkommen vorhanden ist. Dann würde man aber auch nicht in die Aufstockung fallen. Wenn doch, dann nur, weil es weitere Unterhaltsberechtigte gibt, die aber dann wiederum die Pfändungsgrenze erhöhen und natürlich auch den sozialrechtlichen Bedarf.
Selbst der dümmste Pfänder hört auf zu pfänden, wenn er Aussicht auf noch mehr Geld hat.
Im Idealfall ist man mit der Aufstockung schneller, als dass jemand auf die Idee kommt zu pfänden. Und das schützt dann meist schon, wenn man sagt, dass man bereits Sozialhilfe bezieht, weil vom Einkommen nach Abzug des Unterhalts nichts mehr übrig bleibt.
Anders ist es natürlich, wenn tatsächlich nur noch Rückstände bestehen. Daher - wie oben schon erwähnt - die Schlinge zieht sich zu, ein Entkommen ist meist nur möglich, wenn man den Weg verlässt.
Aufstockung sollte in jedem Fall möglich sein.