15-08-2024, 09:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-08-2024, 09:39 von Durchschnitt072.)
Ich gebe mal meine Erfahrung mit Rückstände bekannt. Ich habe ein Vergleich mit der Unterhaltskasse geschlossen. Im Vergleich wurden insgesamt ca. 6500 Euro Rückstand ausgehandelt (ca. 10.000 Euro wurden mir erlassen aber 1600 Euro habe ich für die Anwältin zahlen müssen). Die 6500 Euro zahle ich in 50 Euro Raten ab und die haben dafür ein Vollstreckungsverzicht erklärt und Unterschrieben bei Gericht. Ich habe einen Teilzeitjob wo ich ca. 1350 Euro Netto verdiene. Nebenbei beziehe ich Wohngeld wo der RÜCKSTAND voll berücksichtigt wird! Ich fragte nach ob das wirklich so ist und die meinten das das wie laufender Unterhalt zählt. Vielleicht hilft das den einen oder anderen Rückstände über das Wohngeld ab zu federn. Ich habe aber auch keinen laufenden Unterhalt mehr da auch nichts gefordert wird (Mein Sohn ist 19). Gruß der Durchschnitt
Zusatz Info: Das Wohngeld geht gleich an den Vermieter um nichts weiter auf mein P-Konto zu haben. Wohngeld ist auch nicht pfändbar weil gebundene Leistung.
Zusatz Info: Das Wohngeld geht gleich an den Vermieter um nichts weiter auf mein P-Konto zu haben. Wohngeld ist auch nicht pfändbar weil gebundene Leistung.