18-08-2024, 17:49
Das gemeinsame ABR würde dir auch kein Wechselmodell bringen.
Ein Antrag auf das Wechselmodell hätte das Problem, dass die Wünsche eines Achtjährigen noch kein echtes Gewicht haben und auch noch das Risiko besteht, dass die Mutter mit den üblichen Sauereien beginnt, sobald sie erfährt dass das Kind öfter bei dir sein soll. Man wird sogar DIR Manipulation vorwerfen, wenn das Kind seinen Willen äussert.
Das weitere Problem ist eure Kommunikation und das bereits stattgefundene Verfahren, das dem Gericht beweist dass ihr euch nicht einigen könnt, dass auch grundlegende Punkte hochstrittig sind.
Kurz gesagt: Antrag ist möglich, Chancen auf Erfolg schlecht.
Ein Antrag auf das Wechselmodell hätte das Problem, dass die Wünsche eines Achtjährigen noch kein echtes Gewicht haben und auch noch das Risiko besteht, dass die Mutter mit den üblichen Sauereien beginnt, sobald sie erfährt dass das Kind öfter bei dir sein soll. Man wird sogar DIR Manipulation vorwerfen, wenn das Kind seinen Willen äussert.
Das weitere Problem ist eure Kommunikation und das bereits stattgefundene Verfahren, das dem Gericht beweist dass ihr euch nicht einigen könnt, dass auch grundlegende Punkte hochstrittig sind.
Kurz gesagt: Antrag ist möglich, Chancen auf Erfolg schlecht.