24-08-2024, 20:01
Ja, diese Versicherungen angeben. Ausrechnen bis zur Höchstgrenze sollen die selbst. du kontrollierst und monierst, je nachdem.
Ich selbst habe Gehaltsnachweise nicht geschwärzt. Aber kann jeder machen wie er will. Ich sah da eher keinen Grund, aber gut ,-)
Du schreibst irgendwo oben noch von diesen 20% Einzahlungen auf das Gemeinschaftskonto. Du kannst das als erfolgte Zahlungen im Sinne von Kindesunterhalt mal anbringen. Ob das durch geht, ist fraglich. Kann sein. Kann nicht sein. Diese Zahlungen sind nicht explizit als Kindesunterhalt gekennzeichnet. Zu den Zahlungen könnte die Ex irgendeine Story auftischen, und dann bist du aus dieser Argumentation raus. Man zockt halt. Gib es an und dann schau was kommt.
Wird das Konto und Deine Zahlungen nicht berücksichtigt, wird das Gemeinschaftskonto 50/50 aufzuteilen sein. Bei Nicht-Verheirateten ist das sozusagen wie eine Vermögensauseinandersetzung. Quasi gleich, wie in geschäftlichen Bereichen.
Ich selbst habe Gehaltsnachweise nicht geschwärzt. Aber kann jeder machen wie er will. Ich sah da eher keinen Grund, aber gut ,-)
Du schreibst irgendwo oben noch von diesen 20% Einzahlungen auf das Gemeinschaftskonto. Du kannst das als erfolgte Zahlungen im Sinne von Kindesunterhalt mal anbringen. Ob das durch geht, ist fraglich. Kann sein. Kann nicht sein. Diese Zahlungen sind nicht explizit als Kindesunterhalt gekennzeichnet. Zu den Zahlungen könnte die Ex irgendeine Story auftischen, und dann bist du aus dieser Argumentation raus. Man zockt halt. Gib es an und dann schau was kommt.
Wird das Konto und Deine Zahlungen nicht berücksichtigt, wird das Gemeinschaftskonto 50/50 aufzuteilen sein. Bei Nicht-Verheirateten ist das sozusagen wie eine Vermögensauseinandersetzung. Quasi gleich, wie in geschäftlichen Bereichen.