25-08-2024, 10:13
Zitat:Du schreibst irgendwo oben noch von diesen 20% Einzahlungen auf das Gemeinschaftskonto. Du kannst das als erfolgte Zahlungen im Sinne von Kindesunterhalt mal anbringen.
Wenn der Unterhalt erst ab Zugang des Schreibens fällig wird bringt mir das nichts.