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Kindertagesgeldkonto und Kinderunterhaltszahlungen
#8
(24-08-2024, 14:17)p__ schrieb: Verletzung der Vermögens­betreuungs­pflicht, du wirst schaden­ersatz­pflichtig.

Hm .... da lese ich https://www.check24.de/tagesgeld/news/da...ken-63843/  dass das Risiko ist, daß das Kind später verklagen kann.

Geld einzahlen können die Eltern auf Sinas neues Tagesgeldkonto entweder über das eigene Girokonto oder über ein Girokonto auf den Namen ihrer Tochter. Was das Ehepaar Mühe bedenken sollte: Auf das Tagesgeldkonto eingezahltes Geld gehört Sina. Falls sich Stefan Geld für das neue Auto auf sein Konto überweist, könnte Sina, sobald sie volljährig ist, ihren Vater verklagen und den fehlenden Betrag zurückverlangen.
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RE: Kindertagesgeldkonto und Kinderunterhaltszahlungen - von itler - 25-08-2024, 22:12

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