Okay soweit verstanden....
Der ausgefüllte Erklärungsbogen wird im Anschreiben explizit gefordert, auf diesem heißt es auch "Ihre Auskunftspflicht ergibt sich aus §1605 BGB".
Sollte ich das ernst nehmen oder ist das nur ein Versuch an die Infos zu kommen?
Wie gehe ich mit der PV Anlage um welche ja nun bereits bekannt ist. Sollte ich versuchen zu erläutern, dass die Anlage von uns beiden betrieben wird und die Erträge aufgeteilt werden. Als Nachweis würde ich die Registrierungsbestätigung des Marktstammregisters beilegen, woraus hervorgeht, dass die Anlage auf uns beide registriert ist.
Da die Anlage erst seit April in Betrieb ist, kann noch keine Aussage über den jährlichen Ertrag getroffen werden.
Sollte ich eine "optimierte" Ertragsprognose einreichen aus welcher der vermutliche jährliche Ertrag der Anlage hervorgeht?
Der ausgefüllte Erklärungsbogen wird im Anschreiben explizit gefordert, auf diesem heißt es auch "Ihre Auskunftspflicht ergibt sich aus §1605 BGB".
Sollte ich das ernst nehmen oder ist das nur ein Versuch an die Infos zu kommen?
Wie gehe ich mit der PV Anlage um welche ja nun bereits bekannt ist. Sollte ich versuchen zu erläutern, dass die Anlage von uns beiden betrieben wird und die Erträge aufgeteilt werden. Als Nachweis würde ich die Registrierungsbestätigung des Marktstammregisters beilegen, woraus hervorgeht, dass die Anlage auf uns beide registriert ist.
Da die Anlage erst seit April in Betrieb ist, kann noch keine Aussage über den jährlichen Ertrag getroffen werden.
Sollte ich eine "optimierte" Ertragsprognose einreichen aus welcher der vermutliche jährliche Ertrag der Anlage hervorgeht?
Zitat:Seit April 2024 wird von mir und Fr. **** gemeinsam eine Photovoltaikanlage betreiben. Betreiber der Anlage sind wir beide zu gleichen Teilen, einen Nachweis der Registrierung der Anlage, woraus dies hervorgeht, habe ich beigefügt. Die Einspeisevergütung wird nicht meinem Konto, sondern dem oben benannten Gemeinschaftskonto gutgeschrieben. Bisher war es so, dass die Summe der Familie zugutekam. Seit der Trennung wird die Einspeisevergütung jeweils hälftig aufgeteilt und später auf das eigene Konto überwiesen. Da die Anlage erst seit April diesen Jahres in Betrieb ist kann derzeit noch keine genaue Auskunft über die jährliche Erzeugungsleistung getroffen werden. Es ist bei der installierten Erzeugungsleistung von 24,8 kwp, ist von etwa 20.615 kWh auszugehen (Ertragssimulation des „PHOTOVOLTAIC GEOGRAPHICAL INFORMATION SYSTEM“ beiliegend). Bei einer durchschnittlichen Einspeisevergütung von 0,11€ ergibt sich somit eine jährliche Einspeisevergütung von 2.267€, wovon somit 1.133€ mir zugerechnet werden können.