28-08-2024, 10:13
(27-08-2024, 18:55)paint schrieb:Zitat:Wenn für die Anlage noch keine Vergütung eingetroffen ist, dann gibts noch keine Erträge, keine Gelder, keine Auskunft. Treffen Vergütungen ein, summiere die Beträge bis zum Zeitpunkt der Frage nach Auskunft auf, halbiere sie (50% Anteil hat ja wohl die Ex). Wurde für die Anlage ein Kredit aufgenommen? Gibts auch laufende Kosten? Versicherungen, Serviceverträge, Steuern, sonstwas? Das mindert den Ertrag. Wenn die Vergütung nächstes Jahr an die tatsächlichen Einspeisewerte angepasst wird, dann wird das erst bei der nächsten Auskunftserteilung Auswirkungen haben.Okay also gar nicht auf irgendwelche Prognosen eingehen, sondern nur auf die Summen die bisher tatsächlich geflossen sind. Davon dann 50% und gut ist.
Laufende Kosten oder Kredite gibt es nicht. Im Mai musste der Wechselrichter aufgrund eines defektes ausgetauscht werden...das waren knapp 3t€.
Aber das spielt sicher keine Rolle.
Der Wechselrichter spielt natürlich eine Rolle! In der Steuer würde er ja auch auftauchen! Mach für Dich erstmal eine Einnahmen-Überschussrechnung für das vergangene Jahr, bzw. für dieses Jahr. Die Gewinne/Verluste verteiltst Du dann anteilig (50%), der Verlust der von der anderen Seite nicht gezahlt wurde hast Du dann für Deinen Geschäftspartner (GbR) übernommen und erhöht Deinen Verlust...