02-09-2024, 16:52
(31-08-2024, 11:08)LifeSucks schrieb: Wenn ich jetzt brav weiter KU zahle sollte ich in Deutschland ja nichts zu befürchten haben?
So lange dein Zahlbetrag höher ist als es die Leistungen nach dem Unetrhaltsvorschußgesetz wären, also so lange du mehr zahlst als der Staat zahlen würde wenn der das Kind zu unterhalten hätte - so lange passiert nichts. Jedenfalls machst du dich nicht strafbar nach § 170 StGB, Unterhaltspflichtverletzung.
Bibel, Jesus Sirach 8.1