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Einschätzung: muss ich im Ernstfall zahlen oder nicht?
#2
Das ist kein echtes Wechselmodell im rechtlichen Sinne, wenn du die Kinder unter der Woche nur zur Nachmittagsbetreuung hast. Damit wirst du mit 2300 EUR Nettoverdienst voll unterhaltspflichtig. Entweder die Kinder bleiben auch ganz bei dir an diesen drei Mitbetreuungstagen oder du findest eine freiwillige Lösung mit der Kindsmutter, andernfalls wirst du vermutlich 1450 EUR von deinen 2300 Netto behalten können. Ob es sich lohnt, Vollzeit 1450 EUR zu haben oder Teilzeit 1300 EUR?
Vielleicht läuft auch was mit aufstocken.
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RE: Einschätzung: muss ich im Ernstfall zahlen oder nicht? - von p__ - 08-09-2024, 10:54

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