09-09-2024, 13:49
(09-09-2024, 11:32)Durchschnitt072 schrieb: Meine Frage: Kann der Rückstand wenn er mit in die Insolvenztabelle kommt mir als unerlaubte Handlung ausgelegt werden? Was ist eure Prognose? Und kann ich diese aus der Insolvenztabelle heraus lassen falls die darauf abzielen?
Gruß der Durchschnitt
Der Schuldner wird üblicherweise gehört, bevor eine entsprechende Entscheidung des Insolvenzgerichts erfolgt.
Unerlaubte Handlung wäre es, wenn du in der fraglichen Zeit wegen Nichtzahlung von Unterhalt vor dem
Strafrichter gestanden und verurteilt worden wärest. Allein die Behauptung einer Behörde reicht dafür nicht aus.
Das könnte man dann immer noch familienrechtlich klären lassen. Da liegt aber der Ball bei dem Schuldner.
Dir muss man also Vorsatz der Nichtzahlung nachweisen. Ohne rechtskräftige Verurteilung darüber ist das unwahrscheinlich.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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