10-09-2024, 09:40
Einen Versuch wäre es auf jeden Fall wert: schlage dem Anwalt ein erfolgsorientiertes Honorar vor - z.B. eine Bonuszahlung von XXXX, wenn dieses oder jenes Ziel erreicht wird.
Im Familienrecht gibt es keine Regeln, nach denen man seine Erfolgsaussichten beurteilen kann. Der Ausgang eines Verfahrens ist davon abhängig, wie gut oder schlecht der Rechtsbeistand auftritt, argumentiert und beweist. Völlig subjektiv - also wäre ein Erfolgshonorar angemessen.
Im Familienrecht gibt es keine Regeln, nach denen man seine Erfolgsaussichten beurteilen kann. Der Ausgang eines Verfahrens ist davon abhängig, wie gut oder schlecht der Rechtsbeistand auftritt, argumentiert und beweist. Völlig subjektiv - also wäre ein Erfolgshonorar angemessen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1