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Hilfe bei Trauer, Beerdigung, Kosten
#13
Den laufenden Unterhalt erst einmal wie gehabt - nur eben an die Beistandschaft - weiter überweisen. Wann wird die 18 ?
Wenn Du in 2 Tagen operiert wirst, würde ich vorher nichts mehr machen. Nicht springen, nur weil die rufen.... Bei Auskunftssachen mahnen die meist nach 4 Wochen nochmal an.
Vom Krankenhaus aus, kannst Du ja eine E-Mail schreiben. Vom Handy aus, oder so. "Ich bin im Krankenhaus. danach 6 Wochen nicht in der Lage zu schreiben. Heul, Schluchz. Fristverlängerung."

Ich denke, an Deinen Einkünften hat sich nichts geändert. Rauszögern ist eine Option. Geht natürlich nicht unbegrenzt. Wenn die eine Titelabänderung wollen, also z.B. auch, dass der begrenzte Titel in einen unbegrenzten geändert werden soll, muss man rechnen: 1. Erste Aufforderung raus zögern und nicht antworten. 2. Aufforderung irgendwann beantworten mit irgendwelchen Monierungen bei der Ausrechnung. 3. Das JA klagen lassen und schauen, ob der Gerichtstermin vielleicht erst dann anberaumt ist, wenn das Kind gerade 18 wird ,-) Das wäre das Optimale. Die Kosten, die evtl. entstehen, kann man abgleichen mit denen, die entstünden bei einer Unterhaltsabänderungsklage - wegen Volljährigkeit. Das Letztere dürfte aufwendiger und teurer sein.

Wenn die jetzt ihren Realschulabschluss nochmal versucht, wird die ab 18 auf jeden Fall noch berechtigt sein. Aber dann muss sie ja das Übliche liefern. Zeugnis, Einkommen der Mutter etc pp. Und das JA ist dann raus.
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RE: Hilfe bei Trauer, Beerdigung, Kosten - von Nappo - 10-09-2024, 17:19

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