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Hilfe bei Trauer, Beerdigung, Kosten
#17
Der Gewinn einer Verzögerung liegt zwischen wenig und Null für dich. Laufender Unterhalt ist ja weiterhin fällig. Ein neuer Unterhaltsbetrag wird bereits ab der jetzigen Auskunftsforderung fällig. Wenn du also verzögerst und später stellt sich raus, dass du nach Stufe 4 schuldest aber bisher nur nach Stufe 2 gezahlt hast, musst du nur mehr nachzahlen.

Wichtig ist nur der Titel. Wenn ein neuer verlangt wird, verweise darauf dass bereits einer besteht. Drohen sie, lass sie klagen. Das Risiko besteht, aber angesichts der kurzen Zeit bis zum 18. Geburtstag hat der Beistand vielleicht keine Lust dazu. Solltest du verklagt werden, ist das rechtlich immer noch besser wie ein "freiwillig" unterschriebener Titel. In Wirklichkeit ist das natürlich eine dreckige, miese Erpressung durch dieses Rechtsgesockse.
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RE: Hilfe bei Trauer, Beerdigung, Kosten - von p__ - 11-09-2024, 14:30

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