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Betreuungsunterhalt ab dem 3. Jahr
#2
Dir gehts um Betreuungsunterhalt nach einer kurzen Ehe. Da treffen in deinem Fall mehrere gleichrangige Pflichtige dafür aufeinander, nämlich du und der Vater des anderen Kindes. Egal was mit diesem anderen Vater ist: Obergrenze für das was du zahlen musst ist das, was du zahlen müsstest wenn es ihn und das neue Kind nicht geben würde. Der Anspruch an dich verlängert oder erhöht sich nicht, weil ein neues Kind und ein anderer Vater da sind. Das bedeutet, dass ab dem 3. Geburtstag deines Kindes noch bestenfalls ein teilweiser Anspruch auf Betreuungsunterhalt an dich besteht. Wenn die Mutter den Kindergartenplatz verpennt, entsteht auch dadurch kein höherer Anspruch an dich. Das ist ihr Problem. Im übrigen gibts einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.

Bereits ab der Geburt im Mai hättest du die neuen finanziellen Verhältnisse klären müssen. Diese Geburt bringt der Mutter neues Einkommen, Elterngeld etwa, und sie ist verpflichtet, auch einen Betreuungsunterhaltsanspruch gegen den neuen Vater geltend zu machen. Auch hier kann sie nicht einfach sagen "der hat ja nichts, ich kassier lieber weiter alles vom lieben Sneax". Auskünfte des neuen Vaters sind durch sie einzuholen und dir zugänglich zu machen, damit eine Haftungsquote errechnet werden kann. Das zu fordern hast du offenbar versäumt und hast einfach weitergezahlt?

Über den Unterhalt ab 3. Geburtstag kann ich nur spekulieren. Die Frage ist, wie hoch ihr Gesamtanspruch ist, wie hoch ihre (fiktive) Teilzeitquote eingeschätzt wurde.
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RE: Betreuungsunterhalt ab dem 3. Jahr - von p__ - 13-09-2024, 14:42

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