13-09-2024, 16:00
Der Selbstbehalt des neuen Vaters für Betreuungsunterhalt beträgt 1600 EUR falls voll erwerbstätig, andernfalls weniger. Bei 2200 EUR Netto blieben also 245 EUR für Betreuungsunterhalt übrig, nach Zahlung des Kindesunterhalts von 355 EUR. Das könnte er zahlen. Ihr Mindestbedarf als nichteheliche Mutter beträgt 1200 EUR Betreuungsunterhalt. Vom Elterngeld bleiben 300,- Euro anrechnungsfrei, § 11 BEEG. Das darüber hinausgehende Elterngeld wird als Einkommen angerechnet und mindert ihren Anspruch.